94 Prozent der Arbeitnehmer:innen wollen nach Corona weiterhin die Möglichkeit von Home-Office haben1. Hier erfahren Sie wie man das Instrument Essenszuschuss im Rahmen von Home Office nutzt. Dabei gibt es mehrere Varianten: Sowohl die Essensbons im Home Office, der Anreiz um wieder ins Büro zu kommen oder die Ergänzung zur Kantine ist möglich.
Inhalt
- Benefit für das Home Office
- Lieferung und Abholen: Steuerfreier Essenszuschuss
- Essensmarken als Ergänzung zur Kantine
- Anreiz: Zuschuss nur im Office
- Ideen zur Mittagspause im Home Office
Benefit für das Home Office
Auch im Home Office ist der steuerfreie Essenszuschuss in Österreich erlaubt. Der Benefit freut das Team und lässt die Gedanken bei der Arbeit, anstatt dass die Mitarbeiter:innen über die Zubereitung des Mittagessens nachdenken.
- Stress der Zubereitung des Mittagessens vermeiden
- Die nicht zur Verfügung stehende Kantine auszugleichen
- Mitarbeiterbindung stärken
Mitarbeitende können den Zuschuss direkt im Lokal, mittels Lieferservice oder dem Lebensmitteleinkauf nutzen. Per Mittagsmarken® App wird anschließend der Beleg gescannt und der Zuschuss wird mit der nächsten Gehaltsabrechnung ausbezahlt.
Lieferung und Abholen: Steuerfreier Essenszuschuss
Die Lieferung und das Abholen von Speisen aus Lokalen ist nun auch steuerlich im Rahmen des Essenszuschusses erlaubt. So können für Mahlzeiten von Gaststätten und Lieferdiensten bis zu 8,00 Euro pro Arbeitstag lohnsteuerfrei bezuschusst werden – auch im Home Office. Für Lebensmittel aus Bäckereien oder dem Supermarkt ist ein Betrag von bis zu 2,00 Euro pro Arbeitstag vorgesehen.
Seitens des Bundesministerium für Finanzen wurde zur COVID-19-Krise 2020 und 2021 die Lieferung oder Abholung von Speisen erlaubt. (LStR 2002, Rz. 96). Auch für die Zeit ab dem Jahr 2022 wurde eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen und umgesetzt. Dabei wurde, das zu Grunde liegende Gesetz § 3 Abs. 1 Z 17 EStG verändert, sodass Abholung und Lieferservice auch über die Pandemie hinaus steuerfrei bleiben. Der Text lautet wie folgt:
„Von der Einkommensteuer sind befreit: […] Bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag, wenn die Gutscheine nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden.“
§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG, b) Gutscheine
Es ist mittlerweile ebenso erlaubt Essensmarken zu sammeln und kumuliert auszugeben. Selbst eine Einlösung am Wochenende oder die Verpflegung von anderen Personen wird vom Gesetzgeber explizit akzeptiert. Dies kann bei Mittagsmarken® ganz einfach konfiguriert werden, ganz wie es zu Ihrem Unternehmen passt.
Essensmarken als Ergänzung zur Kantine
Wenn Sie im Unternehmen bereits eine Kantine anbieten, ist es möglich diese mit Essensbons zu kombinieren. So können Mitarbeiter:innen beispielsweise vor Ort die Kantine genießen und an Home-Office-Tagen den digitalen Essenszuschuss nutzen.
Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Einbindung der Kantine direkt in die App. Hier gibt es die Möglichkeit, direkt mittels App in der Kantine zu bezahlen und so die Essensmarken zu nutzen. Auch eine Integration von anderen Schnittstellen und Kantinenanbietern ist möglich.
Als Anreiz: Zuschuss nur im Office
Eine andere Variante den Essensmarken einzusetzen ist es, diese nur an Büroarbeitstagen auszugeben. So schafft man einen Anreiz, das Büro wieder zu nutzen und die sozialen Interaktionen zu stärken.
Ideen zur Mittagspause im Home Office
Auch die Arbeit im Home Office lebt von der Interaktion mit den Kolleg:innen. So ist es eine Möglichkeit einmal die Woche eine gemeinsame Pizzabestellung auch im Home Office durchzuführen. Mittels Videokonferenz gibt es auch auf diesem Weg ein gemeinsames Mittagessen, das mittels Essenszuschuss bezahlt werden kann.
Kontaktieren Sie uns für Ihren digitalen Essenszuschuss
Wir betreiben die Mittagsmarken® App. Damit sparen Sie sich die Zettelwirtschaft und wickeln die steuerfreie Essenszulage automatisch und digital ab. Gerne informieren wir Sie über Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehen oder Sie probieren es einfach unverbindlich aus!
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