Essenszuschuss in Österreich 2024

Aktuelle Informationen, Tipps und rechtliche Hinweise zur Umsetzung

Essenszuschuss Österreich

Der Großteil der Bewerber:innen achtet auf Benefits. Außerdem trägt ein gemeinsames Mittagessen zur Gesundheit, sowie zur Leistungsfähigkeit bei und stärkt den Teamzusammenhalt. Der lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Essenszuschuss ist ein attraktives Mittel zur Mitarbeitermotivation in Österreich.

Inhalt

  1. Warum einen Benefit für’s Mittagessen
  2. Aktuelle Höhe des Essenszuschusses 2024
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen für steuerfreie Essensgutscheine in Österreich
  4. Papiergutscheine oder digitale Lösung
  5. Essenszuschuss im Home Office

Warum einen Benefit für’s Mittagessen

146 € pro Monat und Mitarbeiter:inlohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
können bei einer Vollbeschäftigung von 220 Arbeits­tagen im Jahr ausbezahlt werden. Gegenüber einer Gehaltserhöhung werden so erheblich Steuern gespart.
63% der Bewerber:innen achten auf Benefits
in Stellenanzeigen (Quelle: Employer Attractiveness Monitor Deutschland 2018 von Splendid Research)
Gesundheitsförderung
und steigern der Leistungsfähigkeit
Ein abwechslungsreiches und warmes Mittagessen trägt zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit bei.
Teamzusammenhalt und Innovation
durch gemeinsames Essen
Durch die Unterstützung von gemeinsamen Mittagessen stärken Sie den Teamzusammenhalt und fördern neue Ideen.

Aktuelle Höhe des Essenszuschusses 2024

Mitte 2020 wurden die Steuerfreibeträge für den Essenszuschuss in Österreich angehoben. Nun ist es möglich Mitarbeiter:innen bis zu 8,00 € steuerfrei für das Mittagessen (von Gaststätten bzw. Lieferdiensten) auszubezahlen. Für Lebensmittel (zB in der Bäckerei oder im Supermarkt) dürfen bis zu 2,00 € pro Arbeitstag steuerfrei bezuschusst werden.

8,00 €
Gaststätte
Restaurant, Lieferdienst
pro Arbeitstag
oder
2,00 €
Lebensmittel
Bäckerei, Supermarkt
pro Arbeitstag

So ergibt sich ein steuerfreier Betrag von bis zu 146 € pro Monat, wenn man von einer Vollbeschäftigung mit 220 Arbeitsagen im Jahr ausgeht. Es ist mittlerweile ebenso erlaubt Essensmarken zu sammeln und kumuliert auszugeben. Selbst eine Einlösung am Wochenende oder die Verpflegung von anderen Personen wird vom Gesetzgeber explizit akzeptiert. Mehr dazu im Artikel Kumulieren von Essensgutscheinen.

Essenszuschuss Höhe
In Gaststätten ist der steuerfreie Zuschuss höher, als für Lebensmittel in Bäckereien oder Supermärkten.

Rechtliche Rahmenbedingungen für steuerfreie Essensgutscheine in Österreich

Wie, wann und wo der Essenszuschuss steuerfrei ausgezahlt werden darf, wird in der Lohnsteuerrichtline 2002 in den Randzahlen 93 bis 99 definiert. Wir haben hier einen Überblick über diese Regeln zusammengestellt:

Wo: Gaststätte vs. Lebensmittelgutschein

Der steuerfreie Essenszuschuss gilt für eine Mahlzeit die entweder im eigenen Betrieb (zB Kantine) oder in einer Gaststätte konsumiert wird.

Als Gaststätte gilt ein Gastgewerbebetrieb, der Speisen anbietet, die an Ort und Stelle genossen werden können.

Seit 2020 gilt auch ein Lieferservice oder die Abholung aus einem Restaurant, zur Konsumation zu Hause, für den erhöhten Zuschusswert von 8 € / Arbeitstag. (Mehr Infos siehe Essenszuschuss im Home Office)

Alternativ dazu kann der Lebensmittelgutschein unabhängig von der Essenslokalität eingelöst werden. (2 € / Arbeitstag)

(Vergleiche dazu LStR 2002, Rz. 93 und 96)

Wann: Eine Essensmarke pro Arbeitstag

Pro Arbeitstag darf nur ein Gutschein ausgegeben werden.

Entweder einen Gaststätten- oder einen Lebensmittel­gutschein. Dabei spielt die Arbeitszeit keine Rolle. So dürfen auch Teilzeitmitarbeiter:innen für jeden Arbeitstag einen Essensbon erhalten.

Essensgutscheine dürfen nun auch gesammelt und kumuliert eingelöst werden.

Die Einlösung ist auch am Wochenende möglich. Außerdem ist es erlaubt, die Essensmarken auch für die Verpflegung anderer Personen zu nutzen.

Essensbons sind auf Dienstreisen wie Taggeld zu behandeln. Ausnahme: Lebensmittelgutscheine (bis 2€ pro Arbeitstag) dürfen zusätzlich zum vollen Taggeld steuerfrei gewährt werden

(Vergleiche dazu LStR 2002, Rz. 95a und 98)

Wie: Essensgutscheine

Der Zuschuss darf nicht als Barzuschuss ausgegeben werden. Um von dem Steuervorteil zu profitieren, muss dies zweckgebunden passieren.

Es können Essensmarken aus Papier ausgegeben, Plastikkarten benutzt oder eine digitale App eingesetzt werden.

Eine Gegenüberstellung finden Sie unter “Papiergutscheine oder digitale Lösung”

Zudem muss der Zuschuss eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein, im Gegensatz zu einem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers (zB auf Grund eines Kollektivvertrages).

Essensgutscheine sind ein unwiderruflicher Zuschuss. So können Sie nicht im Nachhinein zurückgezogen werden.

(Vergleiche dazu LStR 2002, Rz. 95a und 95b)

Wer: Arbeitnehmer:innen

Die steuerfreien Essensmarken dürfen an Arbeitnehmer:innen ausgegeben werden. Dabei ist es unerheblich, ob Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wird. Selbstständig Erwerbstätige können den steuerfreien Essenszuschuss nicht nutzen.

Sie können Essensgutscheine beispielsweise statt einer Lohnerhöhung nutzen.

Die Essensgutscheine dürfen sowohl für alle Mitarbeiter:innen, als auch für einzelne Personen oder Gruppen eingesetzt werden. Auch unterschiedliche Beträge sind erlaubt. Der Abzug ausgegebener Essensmarken vom Lohn ist in Österreich nicht erlaubt.

Was: Mahlzeiten

Der Zuschuss gilt für eine Verköstigung am Arbeitsplatz. Dabei ist die Uhrzeit unerheblich und es ist von einer “Mahlzeit” die Rede, die laut gängigen Definitionen sowohl Speisen, als auch Getränke umfasst.

(Vergleiche dazu LStR 2002, Rz. 93)

Papiergutscheine oder digitale Lösung

Viele kennen noch Essensmarken in Papierform. Seit 2018 sind jedoch auch digitale Lösungen für den Essenszuschuss in Österreich erlaubt. Dabei liegen die Vorteile einer digitalen Lösung auf der Hand:

Mehr zu unserer digitalen Essenszuschuss-Lösung findet man unter Essensmarken App.

Essenszuschuss im Home Office
Steuerfreier Essenszuschuss gilt jetzt auch im Home Office.

Essenszuschuss im Home Office 2024

Digitale Essensmarken sind eine ideale Lösung, um Mitarbeitern auch während der Home Office-Tage eine Unterstützung für das Mittagessen zu bieten. Beispielsweise um die zuhause nicht zur Verfügung stehende Kantine auszugleichen, einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen oder den Stress der Essenszubereitung zu vermeiden.

Lieferung und Abholung für Essensmarken erlaubt

Seitens des Bundesministerium für Finanzen wurde zur COVID-19-Krise 2020 und 2021 die Lieferung oder Abholung von Speisen erlaubt. (LStR 2002, Rz. 96).

Auch für die Zeit ab dem Jahr 2022 wurde eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen und umgesetzt. Dabei wurde, das zu Grunde liegende Gesetz § 3 Abs. 1 Z 17 EStG verändert, sodass Abholung und Lieferservice auch über die Pandemie hinaus steuerfrei bleiben. Der Text lautet wie folgt:

„Von der Einkommensteuer sind befreit: […] Bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag, wenn die Gutscheine nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden.

§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG, b) Gutscheine

Oder auch: Mit Essensgutscheinen zurück ins Büro

Andererseits kann man Essensmarken auch so einsetzen, dass die Anwesenheit im Büro attraktiviert wird. Dazu können beispielsweise Essensgutscheine nur für Büroarbeitstage ausgegeben werden.

Mehr zum Thema Essenszuschuss im Home Office haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

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Wir betreiben die Mittagsmarken® App. Damit sparen Sie sich die Zettelwirtschaft und wickeln die steuerfreie Essenszulage automatisch und digital ab. Gerne informieren wir Sie über Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehen oder Sie probieren es einfach unverbindlich aus!

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