Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.11.2024 – gültig für alle Verträge ab 26.11.2024

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer und der Mittagsmarken GmbH und sind Grundlage für Angebote, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen von der Mittagsmarken GmbH. Diese AGB gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers verpflichten die Mittagsmarken GmbH auch dann nicht, wenn die Mittagsmarken GmbH ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widerspricht und gelten nur dann und insoweit, als die Mittagsmarken GmbH ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

Soweit es um Rechte und Pflichten der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers geht, gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch für ihre / seine Partner:innen und Mitarbeiter:innen.

1. Allgemeines und Begriffsbestimmungen

1.1. Die Mittagsmarken GmbH entwickelt Softwarelösungen, insbesondere die SaaS-Lösung mit dem Produktnamen Mittagsmarken® (nachfolgend „Software“), und stellt in diesem Zusammenhang Dienst- und Beratungsleistungen zur Verfügung.

1.2. Leistungsnehmer:innen sind Unternehmer bzw. Unternehmen oder andere Entitäten, die keine Privatpersonen sind, die mit der Mittagsmarken GmbH einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Vertrag über die Nutzung der Software abgeschlossen haben und den Mitarbeiter:innen in ihrer Organisation ermöglichen, über diesen Online-Service Essenszuschüsse abzuwickeln.

2. Leistungen und Beschreibung des Dienstes

2.1. Die Mittagsmarken GmbH entwickelt und stellt der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer eine Software as a Service zur Verfügung. Die Mittagsmarken GmbH bietet einen Dienst zum Fotografieren, hochladen und Sammeln von Mittagessen-Rechnungen. Die gesammelten Rechnungen werden ausgewertet und die Mittagsmarken GmbH stellt die Ergebnisse dem Leistungsnehmer zur Verfügung. Gegenstand der Leistungen von der Mittagsmarken GmbH ist u. a. die Einräumung der Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf Servern gehostet wird, über das Internet zuzugreifen und die Funktionalität der Software nach Maßgabe des jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen. Hierzu zählen auch alle Updates, Verbesserungen und Änderungen des Portals und der Software.

2.2. Neben der Software bietet die Mittagsmarken GmbH auch ergänzend Dienst- und Beratungsleistungen an. Diese umfassen u.a. Beratungs-, Service- und Supportleistungen. Hiervon sind auch alle E-Mails, Daten oder jegliche Korrespondenz, die Angestellte oder Beauftragte im Zuge der Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für die Mittagsmarken GmbH verschicken, umfasst.

2.3. Die unter Punkt 2.1. genannten Leistungen betreffen die Nutzung der Software und die unter Punkt 2.2 bezeichneten Dienst- und Beratungsleistungen werden nachstehend gesamt als „Leistungen“ bezeichnet. Die konkreten Leistungen von der Mittagsmarken GmbH ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

2.4. Der Internetzugang oder sonstige Voraussetzungen, die technisch, personell oder wirtschaftlich für die Nutzung der Software benötigt werden, sind nicht Gegenstand der Leistungen von der Mittagsmarken GmbH. So trägt die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer insbesondere auch die Verantwortung für die bei oder zur Nutzung der Software erforderlichen und/oder entstandenen Internetgebühren und für die Bereitstellung der notwendigen Geräte und Betriebssysteme.

2.5. Die Mittagsmarken GmbH behält sich das Recht vor, Leistungen jederzeit zu modifizieren oder zu verbessern. Dadurch können optische, technische, inhaltliche oder sonstige Veränderungen entstehen. Ein Anspruch auf Verbesserung oder Modifikation oder auf weitere Funktionalitäten besteht nicht; ebenso bedingt eine Veränderung, Modifikation oder Verbesserung kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die vertragliche Leistung im Wesentlichen bestehen bleibt.

3. Nutzungsvoraussetzungen

Die Nutzung des Services Mittagsmarken® ist nur Unternehmern bzw. Unternehmen oder anderen Entitäten, die keine Privatpersonen sind, sowie deren Partner:innen und Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Leistungsnehmerin / den Leistungsnehmer gestattet.

4. Vertragsabschluss

4.1. Angebote stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Vertragsabschluss zwischen der Mittagsmarken GmbH und dem Leistungsnehmer dar. Angebote werden nur schriftlich, per E-Mail oder im Rahmen einer Online-Buchung erteilt.

4.2. Bestellungen der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers sind ab Zugang des unterfertigen Angebots bei der Mittagsmarken GmbH (schriftlich oder per E-Mail) oder durch das Annehmen der Vertragsbedingungen und AGB im Rahmen einer Online-Buchung für die Leistungsnehmerin / den Leistungsnehmer verbindlich. Die Mittagsmarken GmbH kann die Bestellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch (i) eine schriftliche Auftragsbestätigung oder (ii) durch den Beginn mit der Leistungserbringung annehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt.

4.3. Der Vertrag mit der Mittagsmarken GmbH ist von der Leistungsnehmerin / vom Leistungsnehmer zumindest über die Basisversion der Software abzuschließen. Um weitere Ressourcen oder Personen in den Dienst einzubinden, hat die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer die Basisversion um die erforderliche Menge Zusatzprodukte zu erweitern.

4.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt der Leistungszeitraum mit Zustandekommen des Vertrages.

5. Entgelt und Zahlungsbedingungen

5.1. Sämtliche von der Mittagsmarken GmbH angegebenen Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer und allfälliger anderer gesetzlicher Steuern und Abgaben.

5.2. Die Preise basieren auf dem erstmaligen Angebot, sofern nicht Gegenteiliges angegeben ist.

5.2.1. Die Preise des dem Vertrag zugrunde liegenden Angebots sind für 1 Jahr ab Vertragsbeginn bindend. Anschließend erfolgt eine jährliche Anpassung (ordentliche Preisänderung) laut dem von Statistik Austria veröffentlichten österreichischen „Verbraucherpreisindex 2015“ (Basisjahr 2015) oder einem an seine Stelle tretenden Index.

5.2.2. Die Mittagsmarken GmbH ersucht um Verständnis, dass es zu Preisänderungen kommen kann (außerordentliche Preisänderung). Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer wird selbstverständlich von außerordentlichen Preisänderungen verständigt und diese werden erst mit der darauffolgenden Rechnungslegung wirksam. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer nimmt dies zur Kenntnis und erhält die Möglichkeit, vor Wirksamwerden der außerordentlichen Preisänderung den Vertrag ordentlich (gemäß Punkt 6.2.) aufzulösen.

5.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt für die Software nach Auftragserteilung zur Gänze für die gesamt Vertragsdauer fällig. Die Mittagsmarken GmbH ist jedoch nach freiem Ermessen zur Legung von Teil-/Abschlagsrechnungen berechtigt.

5.4. Sofern im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag spesen- und abzugsfrei sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, sodass die Zahlung durch unwiderrufliche Gutschrift auf dem Bankkonto der Mittagsmarken GmbH innerhalb von 14 Tagen einlangt.

5.5. Im Fall, dass Zahlungen aufgrund von Umständen, die von der Leistungsnehmerin / vom Leistungsnehmer zu vertreten sind, nicht erfolgt sind oder erfolgen konnten, kann die Mittagsmarken GmbH alle entstandenen Mehrkosten (z. B. Kosten der Rücklastschrift, Aufwendungen) der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer in der jeweils angefallenen Höhe verrechnen bzw. von dieser / diesem deren Ersatz begehren.

5.6. Bei Zahlungsverzug ist die Mittagsmarken GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

5.7. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- der sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, ausgenommen von der Mittagsmarken GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen.

5.8. Ist die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann die Mittagsmarken GmbH nach eigener Wahl – unbeschadet sonstiger Rechte – (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben oder (ii) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

6. Vertragsdauer und Auslauf des Vertrags

6.1. Die Vertragsdauer betreffend der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot.

6.2. Abgelaufene Bindungen verlängern sich bei Ablauf um den gleichen Zeitraum, zu den gleichen Konditionen, wenn nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsende vorher eine fristgerechte Auslaufmitteilung des Vertrages erfolgt.

6.3. Auslaufmitteilungen haben über den entsprechenden Bereich im Software-Account der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers zu erfolgen oder sind in Schriftform bzw. per E-Mail an die Mittagsmarken GmbH zu richten.

6.4. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ab einem Zahlungsverzug der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers von mehr als 4 Wochen die Mittagsmarken GmbH den Dienst auf einen nur lesenden Zugriff umstellt. Der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer wird eine Frist von 14 Tagen für den Ausgleich der offenen Forderungen eingeräumt. Sollten die offenen Forderungen innerhalb dieser Frist durch die Leistungsnehmerin / den Leistungsnehmer nicht (bei der Mittagsmarken GmbH einlangend) beglichen werden, so ist es der Mittagsmarken GmbH gestattet, den Dienst ohne weitere Ankündigung mit sofortiger Wirkung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Die ausstehenden Ansprüche bis zur Beendigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

6.5. Aus wichtigem Grund kann das Vertragsverhältnis von der Mittagsmarken GmbH und von der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

6.6. Ein wichtiger Grund, der die Mittagsmarken GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt im Falle des Zuwiderhandelns i.S.d. Punktes 7.4 vor. Der Mittagsmarken GmbH steht zudem das Recht auf sofortige außerordentliche Kündigung zu, wenn es zu grundlegenden Änderung der rechtlichen oder technischen Standards kommt und es für die Mittagsmarken GmbH dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszweckes zu erbringen.

6.7. Zusätzlich besteht für die Mittagsmarken GmbH das Recht auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und auf Einleitung sonstiger rechtlicher Schritte.

7. Pflichten und Haftung des Leistungsnehmers

7.1. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer erklärt und garantiert, dass alle Angaben zur eigenen Person und zum eigenen Unternehmen wahrheitsgemäß und richtig sind und setzt die Mittagsmarken GmbH von Änderungen der Daten umgehend in Kenntnis. Darüber hinaus leistet die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer Gewähr, dass der Dienst weder rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, noch Rechtsvorschriften oder sonstige Pflichten irgendwelcher Art durch die Nutzung verletzt werden.

7.2. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer trägt selbst die Verantwortung für sämtliche Daten, die er über Mittagsmarken® mitteilt und leistet der Mittagsmarken GmbH Gewähr dafür, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und der Dienst weder rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, noch Rechtsvorschriften oder sonstige Pflichten irgendwelcher Art durch die Nutzung verletzt werden. Die Leistungsnehmerin / den Leistungsnehmer trifft gegenüber der Mittagsmarken GmbH eine Hinweispflicht, sofern aus datenschutzrechtlichen oder anderen rechtlichen Gründen Änderungen/Löschungen einzelner Daten vorzunehmen sind. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer ist verpflichtet, die Informationen, die im Zuge der Account-Erstellung oder einer Änderung erforderlich sind, wahrheitsgemäß anzugeben.

7.3. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer verpflichtet sich, die Software tatsächlich nur für die in seinem Betrieb vorgesehenen Essenszuschuss zu nutzen, sodass es zu keiner Beeinträchtigung der Qualität der Software kommt. Der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer ist es untersagt, die Leistungen von der Mittagsmarken GmbH missbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn

• im Rahmen der Nutzung des Dienstes die Privatsphäre oder die Rechte anderer verletzt werden und/oder die Nutzung zu illegalen Handlungen führt oder dazu auffordert;
• von der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer Namen, Beschreibungen oder Aktivitäten verwendet werden, die der Mittagsmarken GmbH oder anderen Unternehmen bzw. Personen sowie deren Eigentum schaden können;
• die technischen Hilfsmittel oder die Methoden der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers die Funktionsfähigkeit der Software beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.

7.4. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer hält die Mittagsmarken GmbH und sämtliche seiner Erfüllungsgehilf:innen sowie sonstige Dritte, denen die Mittagsmarken GmbH aufgrund des Vertrages mit der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer oder in Zusammenhang mit deren Abwicklung haftet, sowie auch hinsichtlich aller sonstigen Schäden klag- und schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Dienste von der Mittagsmarken GmbH und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind. Erfasst sind insbesondere auch Schäden, die sich aus der unrichtigen Angabe von Daten und Fakten ergeben oder aus der Verletzung personenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger Normen durch die Leistungsnehmerin / den Leistungsnehmer.

7.5. Die Mittagsmarken GmbH ist berechtigt, von der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer erstellte Inhalte, die rechtswidrig und/oder missbräuchlich sind, unverzüglich zu löschen.

7.6. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Sie / er haftet zudem für die unbefugte oder missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten, sofern sie / er diese zu vertreten hat.

8. Nutzungsrechte

8.1. Die zur Verfügung gestellte Software ist eine Software-as-a-Service-Lösung, die über den Zugriff auf einen Server nutzbar ist. Eine Überlassung der Software an die Leistungsnehmerin / den Leistungsnehmer erfolgt nicht. Die Mittagsmarken GmbH räumt der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer lediglich ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Software ein.

8.2. Sofern während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Änderungen an der Software vorgenommen werden, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

8.3. Der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Software über Punkt 8.1. hinaus zu nutzen oder nutzen zu lassen, zu verbreiten oder zu veräußern.

8.4. Die Mittagsmarken GmbH ist alleiniger Rechteinhaber der Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte sowie sämtlicher anderer Urheberrechte in Bezug auf die Website sowie die Software von der Mittagsmarken GmbH. Die Nutzung der Services bzw. der darin enthaltenen Inhalte ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig.

9. Verfügbarkeit

9.1. Die Mittagsmarken GmbH ist bemüht, den Dienst 24 Stunden an 7 Tagen der Woche bereitzustellen, kann dies jedoch nicht garantieren.

9.2. Die Mittagsmarken GmbH gewährleistet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit des Dienstes von 98 %.

9.3. Davon ausgenommen sind zudem Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Gründen, die nicht im Einflussbereich von der Mittagsmarken GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind.

9.4. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und vorher als Wartungsfenster kommuniziert wurden, werden als verfügbar gewertet.

10. Haftung von der Mittagsmarken GmbH

10.1. Die Mittagsmarken GmbH haftet nicht für die über sein Service von Leistungsnehmer:innen, Nutzer:innen, Mitarbeiter:innen, Teammitglieder:innen, Partner:innen oder Erfüllungsgehilf:innen der Leistungsnehmer:innen oder sonstigen Personen publizierten Informationen.

10.2. Die Mittagsmarken GmbH haftet nicht für die Qualität der Belegsbilder oder die Leistungsnehmer:innen-Mitarbeiter:innen-Beziehung.

10.3. Die Mittagsmarken GmbH ist bemüht, den Dienst frei von Computerviren, schädlichen Computercodes oder sonstigen Schäden zu halten. Die Mittagsmarken GmbH empfiehlt der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer jedoch grundsätzlich, insbesondere jedoch vor dem Herunterladen von Daten und Informationen, selbst für einen hinreichenden Schutz vor derartigen Beeinträchtigungen zu sorgen.

10.4. Die Mittagsmarken GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust oder einen Missbrauch von Zugangsdaten jedweder Art der Leistungsnehmer:innen oder der Nutzer:innen entstehen. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer ist verpflichtet, die Mittagsmarken GmbH ohne Verzug über einen allfälligen Verlust oder eine missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten zu unterrichten.

10.5. Die Mittagsmarken GmbH haftet nicht dafür, dass Dritte trotz aller vorgenommener Sicherheitsvorkehrungen rechtsmissbräuchlich oder rechtswidrig auf Daten zugreifen oder den Dienst verhindern oder stören. Generell empfiehlt die Mittagsmarken GmbH keine sensiblen Daten in das System einzugeben.

10.6. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, sind von der Mittagsmarken GmbH nicht zu vertreten.

10.7. Die Mittagsmarken GmbH haftet grundsätzlich nur für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme der Leistungen von der Mittagsmarken GmbH und nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Mittagsmarken GmbH verursacht worden sind. Die Haftung von der Mittagsmarken GmbH für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von indirekten, mittelbaren und/oder Folgeschäden, insbesondere auch von Mangelfolgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung von der Mittagsmarken GmbH ist zudem einerseits auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt und andererseits mit der Höhe der von der Leistungsnehmerin / vom Leistungsnehmer in den letzten drei Monaten bezahlten monatlichen Gebühr oder bei einmaliger Abrechnung der entsprechenden aliquoten Gebühr für drei Monate betraglich begrenzt.

10.8. Ansprüche auf Schadenersatz müssen bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, ab dem der jeweils den Schaden verursachende konkrete Dienst in Anspruch genommen wurde, beim zuständigen Gericht gerichtlich geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst nach Ablauf dieser Frist entstehende Schäden wird jede Haftung ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die detaillierte Datenschutzerklärung von Mittagsmarken® ist unter https://www.mittagsmarken.com/datenschutz/ abrufbar.

12. Sonstiges

12.1. Der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer werden allgemeine Informationen per E-Mail zugesandt. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer kann dem Erhalt dieser E-Mails jederzeit mit zukünftiger Wirkung widersprechen. Nicht deaktiviert werden können E-Mails über systemrelevante oder technische Bestätigungen und Informationen.

12.2. Abweichende Regelungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsführung von der Mittagsmarken GmbH.

12.3. Abweichende Geschäftsbedingungen der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn diesen durch die Mittagsmarken GmbH nicht widersprochen wird.

12.4. Leistungsort ist der Sitz von der Mittagsmarken GmbH.

12.5. Die Zustellung von Rechnungen und Belegen erfolgt per E-Mail oder per Post.

12.6. Der Kunde erklärt sich mit der Nennung als Referenzkunde einverstanden. Zu diesem Zweck darf die Mittagsmarken GmbH sowohl das Logo als auch den Firmennamen und andere Unternehmenskennzeichen verwenden.

13. Änderung der AGB

13.1. Die Mittagsmarken GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Wenn auch nicht ausschließlich, so jedoch insbesondere auch, um geänderte gesetzliche Vorschriften einfließen zu lassen oder neue/veränderte Leistungen miteinzubeziehen.

13.2. Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer wird per E-Mail oder per Post über Änderungen der AGB informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.

13.3. Widerspricht die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer den Änderungen an den AGB hat die Mittagsmarken GmbH das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu kündigen und zu beenden.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

14.1. Auf sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen der Leistungsnehmerin / dem Leistungsnehmer und der Mittagsmarken GmbH ist österreichisches Recht mit Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden.

14.2. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

14.3. Der Sitz von der Mittagsmarken GmbH ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit der Mittagsmarken GmbH oder der Inanspruchnahme der Leistungen von der Mittagsmarken GmbH.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle einer rechtsunwirksamen Bestimmung gilt das als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Diese Regelung gilt entsprechend, falls diese Bestimmungen eine Lücke aufweisen sollten oder sich einzelne Bestimmungen als nicht durchführbar erweisen sollten.